Am Freitag, 2. März 2012, hat der Bundestag das neue "Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet" verabschiedet. Demnach müssen deutsche Unternehmen, die Verbrauchern über das Internet entgeltliche Leistungen anbieten, tiefgreifende Änderungen in der Preis- und Informationsbereitstellung treffen.
Die wichtigsten Details des Gesetzes im Überblick:
- Buchungs-Buttons müssen umbenannt werden in z.B. "Zahlungspflichtig bestellen"
- Gesamtpreis, Vertragsdauer & versteckte Kosten müssen verständlich und deutlich hervorgehoben werden - VOR der Buchung
- Jeder Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, dass er sich zur Zahlung verpflichtet und dass er über ALLE Kosten informiert wurde.
Hier können Sie Übernachtungen "zahlungspflichtig bestellen".
Hier können Sie kostenfrei einen Tisch reservieren.
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